Satzung „Sparverein DJK Holzfreyung“

  1. Jedes Mitglied verpflichtet sich durch den Beitritt in den Verein 14-tägigmindestens 10 € zu sparen.
    Leistet man den Sparbetrag nicht, so werden 2 € Strafgeld von dem bereits einbezahlten Geld abgezogen. Das Strafgeld kommt in eine Gemeinschaftskasse.
  2. Die im Jahr anfallenden Zinsen aus dem Sparguthaben der Mitglieder werden der Gemeinschaftskasse zugeführt.
  3. Über das gesparte Guthaben (ohne Strafgelder und Zinsen) kann der Sparer am Jahresende frei verfügen.
  4. Der Sparschrank wird 14-tägig am Montag um 18:00 Uhr entleert.Danach haben die Sparer zwei Wochen Zeit, die Einzahlungen vorzunehmen. Wirft ein Sparer in sein Fach Kleingeld (Cent-Beträge bis 1€), wird es nicht gutgeschrieben, sondern in die Gemeinschaftskasse einbezahlt.
  5. Zahlt ein Sparer weniger Geld ein als er Strafen hat, scheidet er aus dem Sparverein aus und muss sich wieder neu aufnehmen lassen.
  6. Tritt ein Mitglied während des Jahres vom Verein aus, muss dies der Vorstandschaft bekannt gegeben werden. Nur der einbezahlte Betrag wird am Jahresende bei der Jahresversammlung ausbezahlt.
  1. Die Gemeinschaftskasse wird bei der Jahresversammlung ebenfalls entleert, jedes Mitglied erhält den gleichen Betrag, egal wie hoch die Ansparsumme und die Strafen waren.
  2. Die beiden Vorstände werden Jedes Jahr bei der Jahresversammlung neu gewählt.

Holzfreyung, den 16.11.2012