Satzung „Sparverein DJK Holzfreyung“
- Jedes Mitglied verpflichtet sich durch den Beitritt in den Verein 14-tägigmindestens 10 € zu sparen.
Leistet man den Sparbetrag nicht, so werden 2 € Strafgeld von dem bereits einbezahlten Geld abgezogen. Das Strafgeld kommt in eine Gemeinschaftskasse. - Die im Jahr anfallenden Zinsen aus dem Sparguthaben der Mitglieder werden der Gemeinschaftskasse zugeführt.
- Über das gesparte Guthaben (ohne Strafgelder und Zinsen) kann der Sparer am Jahresende frei verfügen.
- Der Sparschrank wird 14-tägig am Montag um 18:00 Uhr entleert.Danach haben die Sparer zwei Wochen Zeit, die Einzahlungen vorzunehmen. Wirft ein Sparer in sein Fach Kleingeld (Cent-Beträge bis 1€), wird es nicht gutgeschrieben, sondern in die Gemeinschaftskasse einbezahlt.
- Zahlt ein Sparer weniger Geld ein als er Strafen hat, scheidet er aus dem Sparverein aus und muss sich wieder neu aufnehmen lassen.
- Tritt ein Mitglied während des Jahres vom Verein aus, muss dies der Vorstandschaft bekannt gegeben werden. Nur der einbezahlte Betrag wird am Jahresende bei der Jahresversammlung ausbezahlt.
- Die Gemeinschaftskasse wird bei der Jahresversammlung ebenfalls entleert, jedes Mitglied erhält den gleichen Betrag, egal wie hoch die Ansparsumme und die Strafen waren.
- Die beiden Vorstände werden Jedes Jahr bei der Jahresversammlung neu gewählt.
Holzfreyung, den 16.11.2012